Rentenalter in Deutschland: Wann geht man in Rente und ist ein früherer Rentenbeginn möglich?
Auf dieser Seite wird einfach erklärt, ab welchem Alter man in Deutschland in Rente gehen kann, wie das vom Geburtsjahr abhängt, ob ein früherer Rentenbeginn möglich ist und was das bedeutet.
Offizielles Rentenalter in Deutschland
Das offizielle Rentenalter in Deutschland steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre, je nach Geburtsjahr. Dies ist das Alter, ab dem man ohne Abschläge in Rente gehen kann.
Früher lag das reguläre Rentenalter bei 65 Jahren. Wegen der höheren Lebenserwartung und der Belastung für das Renten-System hat der Staat beschlossen, das Rentenalter schrittweise zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt nach und nach und hängt vom Geburtsjahr ab. In der folgenden Tabelle sieht man, wie man sein Rentenalter je nach Geburtsjahr berechnen kann.
Tabelle: Erhöhung des Rentenalters in Deutschland von 65 auf 67 Jahre 1
| Geburtsjahr | Rentenalter |
|---|---|
| bis 1947 | 65 Jahre |
| 1947-1958 | Zu 65 Jahren kommt pro Jahr 1 Monat dazu* |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959-1963 | Zu 66 Jahren kommen pro Jahr 2 Monate dazu** |
| ab 1964 | 67 Jahre |
* Beispiel: Wer 1950 geboren ist, hat ein reguläres Rentenalter von 65 Jahren und 4 Monaten (da von 1947 bis 1950 vier Jahre sind und pro Jahr ein Monat dazukommt).
** Beispiel: Wer 1960 geboren ist, hat ein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und 4 Monaten (von 1959 bis 1960 sind zwei Jahre, pro Jahr kommen zwei Monate dazu).
Früher in Rente: Ist ein früherer Rentenbeginn möglich?
In Deutschland kann man auch vor dem offiziellen Rentenalter in Rente gehen. Meistens bekommt man dann aber weniger Rente – und zwar dauerhaft.
Ein früherer Rentenbeginn ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Man sollte dabei auf Folgendes achten:
- Das Mindestalter für eine vorgezogene Rente liegt meist bei 63 Jahren.
- Man braucht eine Mindestversicherungszeit (verschiedene Regeln bei 35 oder 45 Jahren Beitragszeit).
- Geht man früher in Rente, wird die Rente normalerweise gekürzt.
Die Kürzung beträgt etwa 0,3 % pro Monat, den man früher in Rente geht. Das sind ungefähr 3,6 % pro Jahr. Wird die Rente zum Beispiel zwei Jahre früher bezogen, gibt es etwa 7,2 % weniger – und das gilt für die gesamte Rente. Mehr zur Mindestrente und zur staatlichen Unterstützung für Rentner findet man unter den Links.
Bei langer Versicherungszeit und je nach Geburtsjahr ist ein früherer Rentenbeginn möglich. Genaue Infos und persönliche Möglichkeiten erfährt man bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente mit 63 ist also kein Recht für alle, sondern nur möglich bei langer Versicherungszeit und abhängig vom Geburtsjahr.
Besondere Fälle und Ausnahmen beim Renteneintritt
In manchen Situationen gelten besondere Regeln für den Renteneintritt. Das betrifft Menschen mit Behinderung und bestimmte Berufsgruppen.
- Erwerbsminderungsrente.
Wer aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder nur teilweise arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente vor dem regulären Rentenalter bekommen. Die Höhe richtet sich nach der Versicherungszeit und dem medizinischen Gutachten. - Menschen mit Schwerbehinderung.
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % ist ein früherer Renteneintritt möglich. Das genaue Alter hängt vom Geburtsjahr ab. In manchen Fällen gibt es keine Abschläge, in anderen schon. - Bergleute.
Für Beschäftigte im Bergbau gelten eigene Regeln. Mit bestimmten Voraussetzungen kann man früher in Rente gehen. - Ältere Frauen.
Frauen, die vor bestimmten Jahren geboren sind (ältere Generation), konnten früher unter besonderen Bedingungen in Rente gehen. Für jüngere Generationen gilt das gleiche Rentenalter für Männer und Frauen.
In all diesen Fällen sind das Geburtsjahr und die Versicherungszeit wichtig. Genaue Bedingungen erfährt man bei der Rentenversicherung, da die Regeln im Detail unterschiedlich sein können.
Quellen und Erläuterungen zu den Daten
- Erhöhung des Rentenalters: Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie"
Autorenteam finanz-handbuch.de
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