Kindergeld in Deutschland: Höhe, Anspruch und Antrag
Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern in Deutschland. Die meisten Familien bekommen dieses Geld. Diese Hilfe soll die Kosten für die Erziehung und das Leben von Kindern erleichtern. Das Kindergeld wird jeden Monat gezahlt. In diesem Artikel erklären wir, wer Kindergeld bekommen kann, wie hoch die Zahlung ist und wie man einen Antrag stellt.
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung für Kinder in Deutschland. Eltern oder Erziehungsberechtigte bekommen das Geld, um die Kosten für das Kind zu unterstützen. Im Alltag nennt man es oft „Kindergeld“ oder Kinderzuschuss. Das Geld wird monatlich gezahlt, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht – wichtig ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse 1 ausgezahlt. Die Familienkasse gehört zur Bundesagentur für Arbeit.
Das Kindergeld gibt es für jedes Kind einzeln. Wenn eine Familie mehrere Kinder hat, bekommt sie für jedes Kind extra Kindergeld.
Kindergeld ist nur eine von mehreren Hilfen für Familien mit Kindern in Deutschland. Es gibt auch andere Unterstützungen, Steuervorteile und weitere Zahlungen, zum Beispiel Kinderzuschlag, Elterngeld, Hilfe für Bildung oder Wohngeld. Einen Überblick über alle Hilfen finden Sie auf der Seite Leistungen und Unterstützung für Familien in Deutschland.
Wie viel Kindergeld gibt es?
Die Höhe des Kindergeldes ist vom Staat festgelegt und für alle Familien gleich – egal wie viel die Eltern verdienen. Das Geld wird jeden Monat für jedes Kind auf das Konto der Eltern oder des Erziehungsberechtigten überwiesen.
Im Moment beträgt das Kindergeld 259,00 Euro pro Monat für jedes Kind. 2
Früher hing die Höhe vom Kindergeld davon ab, wie viele Kinder es in der Familie gibt: Für das dritte und jedes weitere Kind gab es mehr Geld als für das erste und zweite. Jetzt ist das System einfacher: Für jedes Kind gibt es den gleichen Betrag. Das heißt, die Höhe des Kindergeldes steigt nicht mehr mit der Anzahl der Kinder.
Kindergeld-Erhöhung im Laufe der Jahre
Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig überprüft und kann steigen – je nach Sozialpolitik und wirtschaftlicher Lage. In den letzten etwa 20 Jahren ist das Kindergeld von 164 € auf 259 € pro Monat gestiegen. Das sind 95 € mehr.
Im Durchschnitt stieg das Kindergeld um etwa 4,75 € pro Jahr.
In der folgenden Grafik (Diagramm 1) sehen Sie, wie sich das Kindergeld in den letzten Jahren verändert hat.
Diagramm 1. Entwicklung des Kindergeldes im Laufe der Jahre
Mit dem aktuellen Satz von 259,00 € pro Monat bekommt eine Familie 3 108,00 € im Jahr. In 18 Jahren sind das etwa 56 000,00 €. Wenn das Kind weiter zur Schule geht oder studiert, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden – dann ist die Gesamtsumme noch höher.
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
In den meisten Fällen wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Das ist die Grundregel für alle Familien. Nach dem 18. Geburtstag kann das Kindergeld weitergezahlt werden, wenn das Kind noch nicht selbst für sich sorgen kann. Es gibt verschiedene Altersgrenzen, je nach Situation 3.
| Bis 18 Jahre | Alle Kinder bekommen Kindergeld. |
|---|---|
| Bis 21 Jahre | Wenn das Kind arbeitslos ist oder nur wenig arbeitet und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. |
| Bis 25 Jahre | Wenn das Kind eine Ausbildung macht (z.B. Schule, Ausbildung oder Studium), einen Freiwilligendienst (wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst) macht oder einen Ausbildungsplatz sucht. |
| Ohne Altersgrenze | Wenn das Kind eine Behinderung hat, die vor dem 25. Geburtstag entstanden ist, und sich nicht selbst versorgen kann. |
Normalerweise gibt es Kindergeld bis zum 18. Geburtstag, aber je nach Lebenssituation kann es bis zum 21. oder sogar bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
In manchen Fällen gibt es zusätzliche Regeln oder Ausnahmen. Bei Fragen hilft die Familienkasse oder eine Beratungsstelle für Familien weiter.
Wer bekommt Kindergeld?
Wer Anspruch auf Kindergeld hat, steht im deutschen Gesetz. Das wichtigste Gesetz ist das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) 4. Für manche Personen gelten auch Regeln aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) 5, weil Familien entweder Kindergeld oder einen Steuerfreibetrag (Kinderfreibetrag) bekommen können.
Eltern, Erziehungsberechtigte oder Personen, die tatsächlich für ein Kind sorgen und die Kosten tragen, können Kindergeld bekommen. Das Geld wird an einen Elternteil oder den gesetzlichen Vertreter gezahlt.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Es muss ein Kind geben, die Familie lebt in Deutschland und hat ein Aufenthaltsrecht oder eine Arbeitserlaubnis.
Meistens können folgende Personen Kindergeld bekommen:
- Deutsche Staatsbürger, die in Deutschland wohnen;
- Bürger aus EU-Ländern, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten;
- Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel, wenn ihr Status soziale Leistungen erlaubt (Sozialleistungen).
Wichtig ist auch: Das Kind lebt in Deutschland oder einem anderen EU-Land. In manchen Fällen kann man auch dann Kindergeld bekommen, wenn das Kind im Ausland lebt – zum Beispiel wenn die Eltern in Deutschland arbeiten.
Wie beantragt man Kindergeld?
Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt. Um das Geld zu bekommen, muss man einen Antrag bei der Familienkasse 1 stellen – diese gehört zur Bundesagentur für Arbeit.
Den Antrag kann man auf verschiedene Arten stellen: online über das Portal der Familienkasse, per Post mit dem ausgefüllten Formular oder persönlich in der Familienkasse.
Dafür braucht man normalerweise folgende Unterlagen:
- Ausweis oder Aufenthaltstitel der Eltern;
- Geburtsurkunde des Kindes;
- Steuer-ID (Steuer-ID) vom Kind und den Eltern;
- Bankverbindung für die Überweisung;
- in manchen Fällen weitere Unterlagen (zum Beispiel Nachweis über Ausbildung nach dem 18. Geburtstag).
Es ist gut, den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt des Kindes zu stellen. Nach Prüfung der Unterlagen schickt die Familienkasse einen Bescheid (Bescheid) per Post. Nach der Bewilligung wird das Geld jeden Monat auf das Konto überwiesen.
Häufige Fragen zum Kindergeld in Deutschland
Fragen und Antworten
Wie viel Kindergeld bekommt man in Deutschland?
Aktuell beträgt das Kindergeld 259,00 € pro Monat für jedes Kind. Die Summe ist gleich – egal wie viele Kinder man hat.
Bekommt man für jedes Kind Kindergeld?
Ja. Das Geld wird für jedes Kind extra gezahlt. Zum Beispiel: Bei zwei Kindern bekommt man 518,00 € pro Monat.
Muss man auf das Kindergeld Steuern zahlen?
Nein. Kindergeld ist steuerfrei. Aber bei der Steuer prüft der Staat, ob das Kindergeld oder der Steuerfreibetrag (Kinderfreibetrag) günstiger ist.
Bekommt man Kindergeld auch wenn die Eltern arbeiten?
Ja. Das Geld gibt es unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bekommt man weiter Kindergeld, wenn das Kind nach dem 18. Geburtstag zur Schule geht?
Ja. Wenn das Kind zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht, wird das Kindergeld meistens bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Bekommt man rückwirkend Kindergeld?
Ja, aber nur für die letzten 6 Monate, bevor man den Antrag gestellt hat.
Können Ausländer auch Kindergeld bekommen?
Ja. Ausländische Staatsbürger können Kindergeld bekommen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht haben oder in Deutschland arbeiten, und die Voraussetzungen erfüllen.
Bekommt man auch dann Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt?
In manchen Fällen ja – zum Beispiel wenn die Eltern in Deutschland arbeiten und das Kind in einem anderen EU-Land lebt.
Wann endet die Zahlung vom Kindergeld?
Kindergeld endet meistens mit dem 18. Geburtstag des Kindes, wenn es nicht mehr zur Schule geht oder keine Ausbildung macht.
Wie erfahre ich den Auszahlungstermin vom Kindergeld?
Der Termin hängt von der letzten Zahl der Kindergeldnummer ab. Jede Nummer hat einen festen Auszahlungstag im Monat.
Quellen und Hinweise zu den Daten
- Kindergeldstelle der Bundesagentur für Arbeit: Familienkasse
- Angegebene Höhe des Kindergeldes ab 1. Januar 2026 im aktuellen Jahr. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld
- Detaillierte Infos zum Kindergeld, Altersgrenzen und Anspruch finden Sie in der Broschüre: Merkblatt zum Kindergeld (KG2)
- Kindergeldgesetz (BKGG): Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Einkommensteuergesetz (EStG): Einkommensteuergesetz (EStG)
Autorenteam finanz-handbuch.de
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