Leistungen und Unterstützung für Familien mit Kindern in Deutschland
In Deutschland gibt es ein gut ausgebautes System zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Der Staat zahlt verschiedene Leistungen, Steuervorteile und bietet Hilfsprogramme an. Diese helfen Eltern dabei, die Kosten für die Kindererziehung zu tragen und unterstützen sie während der Betreuung ihrer Kinder. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen für Familien mit Kindern.
Unterstützung für Familien mit Kindern in Deutschland
Deutschland betreibt eine aktive Familienpolitik und bietet viele verschiedene Hilfen für Familien mit Kindern an. Der Staat möchte die finanzielle Belastung für Eltern verringern, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erleichtern und allen Kindern gleiche Chancen ermöglichen. Die Ausgaben Deutschlands für soziale Zwecke betragen 31,2 % des BIP. Davon gehen 153,2 Milliarden Euro pro Jahr an die Unterstützung von Familien.
Familien werden durch folgende Maßnahmen unterstützt:
- Geldleistungen für Eltern und Kinder;
- Steuervorteile für Familien;
- Betreuungshilfen in den ersten Lebensjahren des Kindes;
- Programme für Bildung und Förderung der Kinder;
- Zusätzliche Hilfe für Familien mit geringem Einkommen.
Einige Leistungen bekommen fast alle Familien, zum Beispiel das Kindergeld. Andere Hilfen sind nur in bestimmten Fällen möglich – zum Beispiel für Eltern mit kleinen Kindern, Familien mit wenig Einkommen oder Alleinerziehende. Die Höhe der Unterstützung und das Recht darauf hängen vom Alter des Kindes, dem Einkommen der Familie und der Lebenssituation der Eltern ab.
Wichtige Leistungen für Familien und Kinder
In Deutschland gibt es verschiedene finanzielle Hilfen für Familien mit Kindern. Sie sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und richten sich an verschiedene Lebenssituationen: Unterstützung nach der Geburt, Hilfe für Familien mit wenig Geld sowie Förderung von Bildung und Entwicklung der Kinder.
Tabelle 1: Leistungen für Familien mit Kindern in Deutschland
im Jahr 2026
| Leistung, Gesetz | Betrag | Erklärung |
|---|---|---|
| Wichtige Geldleistungen für Kinder | ||
| Kindergeld BKGGBundeskindergeldgesetz (BKGG) | 259,00 € pro Monat pro Kind | Kindergeld für alle Familien. Es wird an Eltern oder Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr (bis 25 bei Ausbildung) gezahlt. |
| Kinderzuschlag BKGGBundeskindergeldgesetz (BKGG) | bis zu 297,00 € pro Monat pro Kind | Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit wenig Einkommen. Gedacht für Eltern, deren Einkommen nicht für die Familie reicht. |
| Unterstützung nach der Geburt eines Kindes | ||
| Elterngeld BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) | 300,00-1 800,00 € pro Monat | Leistung für Eltern nach der Geburt, wenn sie weniger oder gar nicht arbeiten. Wird meist 12–14 Monate gezahlt. |
| ElterngeldPlus BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) | 150,00-900,00 € pro Monat | Variante vom Elterngeld für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. |
| Mutterschaftsgeld MuSchGMutterschutzgesetz (MuSchG) | bis zu 13,00 € pro Tag + Zuschuss vom Arbeitgeber | Zahlung für Mütter während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt. |
| Hilfe für Alleinerziehende | ||
| Unterhaltsvorschuss UVGUnterhaltsvorschussgesetz (UVG) | 227,00–394,00 € pro Monat | Vorschuss auf den Unterhalt, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. |
| Unterstützung für Bildung und Entwicklung der Kinder | ||
| Bildungs- und Teilhabepaket SGB II / BKGGSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) / Bundeskindergeldgesetz (BKGG) | verschiedene Zahlungen | Hilfe für Kinder aus Familien mit wenig Geld: Schulessen, Vereine, Ausflüge, Lernmaterialien. |
| Schulbedarf SGB II / BKGGSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) / Bundeskindergeldgesetz (BKGG) | 130,00 € und 65,00 € pro Jahr | Zuschuss für Schulmaterialien. Wird meistens zweimal im Jahr gezahlt. |
| Weitere Unterstützung für Familien | ||
| Wohngeld WoGGWohngeldgesetz (WoGG) | abhängig von Einkommen und Miete | Zuschuss zur Miete für Familien mit geringem Einkommen. |
| Kinderkrankengeld SGB VSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) | 90 % vom Nettolohn | Zahlung an Eltern, wenn sie wegen Krankheit des Kindes nicht arbeiten können. |
| Kinder-Renten | ||
| Halbwaisenrente SGB VISozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) | 10,00 % der Rente des verstorbenen Elternteils | Rente für Kinder, wenn ein Elternteil gestorben ist. Meist bis zum 18. Lebensjahr (bis 27 bei Ausbildung). |
| Waisenrente (Vollwaisenrente) SGB VISozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) | 20,00 % der Rente des verstorbenen Elternteils | Rente für Kinder, wenn beide Eltern gestorben sind. Meist bis zum 18. Lebensjahr, manchmal bis zum 27. |
| Steuervorteile für Familien | ||
| Kinderfreibetrag EStGEinkommensteuergesetz (EStG) | bis zu 2 928,00 € pro Jahr pro Kind (Steuerfreibetrag) | Steuervorteil für Eltern. Wenn dieser Vorteil höher ist als das Kindergeld, gilt der Freibetrag. |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende EStGEinkommensteuergesetz (EStG) | 4 260,00 € pro Jahr | Steuervorteil für Alleinerziehende. Verringert das zu versteuernde Einkommen. |
| Kinderbetreuungs- kosten EStGEinkommensteuergesetz (EStG) | bis zu 4 800,00 € pro Jahr pro Kind | Steuerabzug für Kosten wie Kita, Tagesmutter oder andere Betreuungsdienste. |
| Weitere Förderprogramme für Familien | ||
| KfW-Programme für Familien KfWKfW-Förderprogramm (Kreditanstalt für Wiederaufbau) | günstige Kredite | Staatliche Programme zur Unterstützung beim Kauf oder Bau von Wohneigentum. |
| Baukindergeld KfWKfW-Förderprogramm (Kreditanstalt für Wiederaufbau) | staatliche Zuschüsse | Zuschuss vom Staat beim Kauf oder Bau der ersten eigenen Wohnung/Haus (Programm lief von 2018–2022). |
Für jede Leistung gibt es eigene Voraussetzungen und sie werden bei verschiedenen Stellen beantragt. Detaillierte Infos zu einzelnen Leistungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Wer kann Familienleistungen bekommen? Anspruch auf Leistungen.
Ob Sie Anspruch auf Familienleistungen in Deutschland haben, hängt vom Aufenthaltsstatus, von den Kindern und von der Familiensituation ab. Viele Leistungen sind gedacht für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die tatsächlich das Kind betreuen und die Kosten tragen.
Grundsätzlich können folgende Personen Anspruch haben:
- Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, die im Land leben;
- Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten;
- Nicht-EU-Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel, wenn ihr Status den Bezug von Sozialleistungen erlaubt.
Oft sind folgende Bedingungen wichtig:
- Dauerhafter Wohnsitz des Kindes in Deutschland oder einem EU-Land;
- Sorgerecht oder offizielle Vormundschaft der Eltern/Erziehungsberechtigten;
- Mindest- oder Höchstalter des Kindes (meist bis zum 18. Lebensjahr, manchmal bis zum 25. bei Ausbildung);
- Einkommen oder kein Einkommen der Familie – bei einigen Leistungen gibt es Einkommensgrenzen.
Einige Leistungen bekommen fast alle Familien wie das Kindergeld. Andere sind nur in bestimmten Situationen möglich – zum Beispiel bei kleinen Kindern, geringem Einkommen oder Alleinerziehenden.
Da die Bedingungen je nach Leistung unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, sich im Einzelfall beraten zu lassen. So können Fachleute die Familiensituation, das Einkommen, den Aufenthaltsstatus und andere wichtige Dinge berücksichtigen. Für die Beratung ist je nach Leistung das Familienkasse zuständig (bei Kindergeld und Kinderzuschlag), das Jobcenter (bei Bürgergeld und Hilfe bei geringem Einkommen), das Jugendamt (z.B. bei Unterhaltsvorschuss), sowie das Sozialamt oder Beratungsstellen der Stadt/Gemeinde (siehe auch: zuständige Stellen für Leistungen in Deutschland).
Wie beantragt man Familienleistungen?
Die meisten Familienleistungen in Deutschland werden nicht automatisch gezahlt. Um Geld zu bekommen, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Für jede Leistung gibt es eine eigene Behörde und ein eigenes Verfahren.
Anträge können Sie meist online, per Post oder persönlich abgeben. Nach dem Antrag prüft die Behörde die Unterlagen, berechnet den Anspruch und entscheidet über die Zahlung.
Je nach Leistung sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Familienkasse: Kindergeld und Kinderzuschlag;
- Elterngeldstelle: Elterngeld und ElterngeldPlus;
- Jobcenter: Bürgergeld und manche Hilfen bei geringem Einkommen;
- Jugendamt: Unterhaltsvorschuss;
- Sozialamt: bestimmte Sozialleistungen;
- Krankenkasse: Leistungen rund um Krankenversicherung (z.B. Kinderkrankengeld).
Dafür braucht man meist folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel;
- Geburtsurkunde des Kindes;
- Steuer-ID (Steuer-ID) vom Kind und den Eltern;
- Einkommensnachweise der Familie;
- Meldebescheinigung und Nachweis über die Familienmitglieder;
- wenn nötig: Bescheinigungen von Schule, Uni oder Ausbildung.
Die Bearbeitung eines Antrags kann je nach Leistung und Vollständigkeit der Unterlagen wenn nötig: von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Viele Leistungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Danach muss man oft einen neuen Antrag stellen oder nachweisen, dass die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Damit Sie keine Ansprüche verlieren, ist es wichtig, den Antrag möglichst früh zu stellen und Änderungen beim Einkommen oder in der Familie rechtzeitig zu melden.
Autorenteam finanz-handbuch.de
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