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Arbeitslosengeld in Deutschland: Bürgergeld, Arbeitslosengeld und andere Leistungen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Arbeitslosenunterstützung. Welche Leistung man bekommt, hängt davon ab, wie lange man gearbeitet hat und wie hoch das Einkommen war. Hier finden Sie Informationen zu Arbeitslosengeld, Bürgergeld und anderen Hilfen für Arbeitslose: wie hoch die Zahlungen sind, wer sie bekommen kann und wie man sie beantragt.


Wann gilt man in Deutschland als arbeitslos?

Im Alltag nennen wir jemanden arbeitslos, wenn er keine Arbeit hat oder die Arbeit verloren hat. Offiziell ist man in Deutschland aber erst dann arbeitslos, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – zum Beispiel die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit.

In Deutschland gilt man als arbeitslos, wenn man keine Arbeit hat, aktiv eine neue Stelle sucht und sofort anfangen könnte zu arbeiten. Diese Regeln stehen im Gesetz zur Arbeitslosenversicherung 1.

Um als arbeitslos zu gelten und Anspruch auf die wichtigsten Leistungen zu haben, muss man:

Nach der Anmeldung bekommt man Hilfe bei der Jobsuche, Beratung, Zugang zu Weiterbildungen und – wenn die Voraussetzungen stimmen – finanzielle Unterstützung 2.

Die wichtigsten Leistungen für Arbeitslose

In Deutschland gibt es mehrere finanzielle Hilfen für Menschen ohne Arbeit. Die wichtigsten Zahlungen kommen aus zwei Systemen: Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung. Beide sind Teil des Sozialsystems in Deutschland. Zu den wichtigsten Leistungen für Arbeitslose gehören: Arbeitslosengeld (auch ALG genannt) und Bürgergeld.

Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Versicherungsleistung für Menschen, die vorher gearbeitet und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das Geld wird nur für eine begrenzte Zeit gezahlt und hängt vom früheren Einkommen ab.

Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder wenn sie kein Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld haben. Diese Leistung soll das Existenzminimum sichern.

Die beiden Leistungen werden von verschiedenen Stellen gezahlt:

Neben den Hauptleistungen gibt es noch weitere Hilfen – zum Beispiel Unterstützung bei Weiterbildung, Umschulung, beim Start in einen neuen Job oder bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. Diese Angebote helfen, schneller wieder Arbeit zu finden.

Leistungen für Arbeitslose: Übersicht

Für Menschen ohne Arbeit gibt es in Deutschland verschiedene finanzielle Hilfen und Förderprogramme. Sie unterscheiden sich bei den Voraussetzungen, der Höhe der Zahlungen und der Dauer. Neben Geldleistungen gibt es auch Angebote für Weiterbildung, Umschulung oder Unterstützung bei der Selbstständigkeit.

Tabelle 1: Finanzielle Hilfen für Arbeitslose in Deutschland

Name Kurzbeschreibung Betrag Dauer
Arbeitslosengeld (ALG) Versicherungsleistung für Menschen, die vorher gearbeitet und Beiträge gezahlt haben 60–67 % vom früheren Netto-Gehalt 6–12 Monate, für ältere bis zu 24 Monate
Bürgergeld Grundsicherung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder nach Ende des ALG Bis zu 563,00 € pro Person plus Miete und Heizung 12 Monate, Verlängerung möglich
Kurzarbeitergeld Hilfe für Beschäftigte bei Kurzarbeit im Betrieb 60–67 % vom verlorenen Nettoeinkommen Bis zu 12 Monate, manchmal länger
Gründungszuschuss Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus Bisheriges ALG + 300,00 € für Sozialversicherung Phase I: 6 Monate, Phase II: 9 Monate.
Einstiegsgeld Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger beim Start in einen neuen Job oder bei Selbstständigkeit Betrag hängt von der Situation ab und wird vom Jobcenter festgelegt Bis zu 24 Monate.
Bildungsgutschein Kostenübernahme für berufliche Weiterbildung oder Umschulung Kursgebühren und evtl. weitere Kosten Für die Dauer der Weiterbildung
Weiterbildungsgeld Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger während einer Weiterbildung oder Umschulung 150,00 € pro Monat Für die Zeit der Weiterbildung/Umschulung
Vermittlungsbudget Kostenerstattung rund um die Jobsuche (z.B. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Unterlagen, Kleidung) Betrag je nach Situation und nachgewiesenen Kosten Einmalige Zahlungen nach Bedarf

Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Höhe, Bezugsdauer

Arbeitslosengeld (früher auch Arbeitslosengeld I genannt) ist eine Versicherungsleistung für Arbeitslose in Deutschland. Es wird an Menschen gezahlt, die vorher gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben (Arbeitslosenversicherung). Hier finden Sie Informationen zu Lohnabzügen in Deutschland.

Das Geld zahlt die Agentur für Arbeit. Ziel ist es, den Einkommensverlust vorübergehend auszugleichen, bis man wieder eine neue Stelle gefunden hat.

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Man hat normalerweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Betrag des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des ALG richtet sich nach dem früheren Einkommen (Lohn/Gehalt vor der Arbeitslosigkeit) sowie nach Steuerklasse und ob Kinder vorhanden sind. Hier die ungefähren Beträge:

Sobald man Arbeitslosengeld bekommt, bleibt man weiterhin versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Wenn nach dem Ende des Arbeitslosengeldes keine neue Arbeit gefunden wurde und das Einkommen nicht reicht, kann man Bürgergeld beantragen und Grundsicherung vom Staat bekommen.

Dauer der Zahlung (Bezugsdauer)

Wie lange das ALG gezahlt wird, hängt vom Alter und von der Dauer der vorherigen Beschäftigung ab. Meistens bekommt man das Geld 6 bis 12 Monate lang. Für ältere Menschen mit langer Versicherungszeit kann die Zahlung bis zu 24 Monate dauern.

Tabelle 2: Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes je nach Alter und Versicherungszeit in Deutschland

Versicherungszeit (mit Beiträgen) Alter Dauer der Zahlung
12 Monate - 6 Monate
16 Monate - 8 Monate
20 Monate - 10 Monate
24 Monate - 12 Monate
30 Monate ab 50 Jahre alt 15 Monate
36 Monate ab 55 Jahre alt 18 Monate
48 Monate ab 58 Jahre alt 24 Monate

Je länger man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, desto länger kann man Arbeitslosengeld bekommen.

Nebenjob während des Bezugs von Arbeitslosengeld?

Man darf während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Nebenjob machen. Es gibt aber Regeln zur maximalen Arbeitszeit und zur Anrechnung des Einkommens.

Wichtig: Als arbeitslos gilt nur, wer wöchentlich weniger als 15 Stunden arbeitet.
Wird mehr gearbeitet, verliert man den Status als arbeitslos und das ALG wird nicht mehr gezahlt.

Bekommt man aus dem Nebenjob bis zu 165 Euro im Monat brutto netto dazuverdient*, bleibt das ALG unverändert. Wird mehr verdient, werden zuerst Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) abgezogen. Der Rest wird vom ALG abgezogen. Nur das Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben zählt.

*Bitte jede Nebentätigkeit vorher der Agentur für Arbeit melden! Die Behörde muss über jede bezahlte Tätigkeit informiert sein – auch wenn es nur ein kleiner Nebenjob ist.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld in Deutschland (FAQ)

Darf ich arbeiten und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen?

Ja, ein Nebenjob ist möglich. Die wöchentliche Arbeitszeit darf aber höchstens 14 Stunden und 59 Minuten betragen (also weniger als 15 Stunden pro Woche). Wer mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und bekommt kein ALG mehr.

Wann muss ich mich als arbeitssuchend melden?

Sobald Sie wissen, dass Ihr Job endet, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden.
Wenn Sie später von der Kündigung erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden.

Darf ich auch ALG bekommen, wenn ich selbst gekündigt habe?

Möglich ist es – aber oft gibt es dann eine sogenannte Sperrzeit:
Das heißt: Für bis zu12 Wochen wird kein Geld gezahlt.

Können Ausländer Arbeitslosengeld bekommen?

Ja – wenn Sie ein gültiges Aufenthaltsrecht mit Arbeitserlaubnis haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen (z.B. nötige Versicherungszeit).

Was passiert nach dem Ende des Arbeitslosengeldes?

Sollte man dann immer noch keine neue Stelle gefunden haben und reicht das Einkommen nicht aus, kann man Bürgergeld beantragen – das ist die Grundsicherung für Menschen mit wenig Einkommen.

Muss ich aktiv nach Arbeit suchen?

Ja. Wer ALG bekommt, muss aktiv nach einer neuen Stelle suchen, Angebote der Agentur annehmen und an Maßnahmen wie Bewerbungstrainings oder Weiterbildungen teilnehmen.

Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG zu haben?

Mindestvoraussetzung sind12 Monate Versicherungspflicht-Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

Ab wann wird das Arbeitslosengeld gezahlt?

Zahlungen beginnen normalerweiseab dem ersten Tag der offiziellen Arbeitslosigkeit, wenn Sie rechtzeitig gemeldet sind und den Antrag gestellt haben.
Das Geld wird monatlich im Nachhinein überwiesen.

Darf ich Urlaub machen, während ich ALG bekomme?

Möglich ist das – aber nur mit Erlaubnis der Agentur für Arbeit. In der Regel dürfen Sie bis zu21 Kalendertage pro Jahr abwesend sein.
Für diese Zeit bleibt das ALG bestehen.

Was passiert, wenn ich eine angebotene Stelle ablehne?

Nehmen Sie ohne wichtigen Grund eine zumutbare Stelle nicht an, kann eine Sperrzeit verhängt werden – das heißt: Für diese Zeit wird kein ALG gezahlt.

Muss ich auf das Arbeitslosengeld Steuern zahlen?

Nicht direkt: Das ALG selbst ist zwar steuerfrei (Einkommensteuer in Deutschland hier erklärt), aber es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Das kann sich auf die Steuererklärung auswirken.

Quellenangaben & Datenhinweise:

  1. Status arbeitslos:Sozialgesetzbuch (SGB), § 16 Arbeitslose
  2. Broschüre für Arbeitslose:Informationsblatt für Arbeitslose. Ihre Rechte – Ihre Pflichten. (Bundesagentur für Arbeit)

Autorenteam finanz-handbuch.de

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