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Minijob-Gehalt in Deutschland im Jahr 2026 und Entwicklung in den letzten Jahren

Ein Minijob in Deutschland ist eine Arbeitsform mit einer Einkommensgrenze. Deshalb ist es für Minijobber besonders wichtig zu wissen, wie viel sie im Monat verdienen dürfen, wie viele Stunden sie arbeiten können und welche Abzüge möglich sind. Auf dieser Seite erklären wir die aktuellen Regeln für Minijobs, die Einkommensgrenze, den Zusammenhang mit dem Mindestlohn und die wichtigsten Besonderheiten bei der Bezahlung.


Was ist ein Minijob?

Minijob ist eine kleine oder kurzfristige Beschäftigung, bei der das Gehalt des Arbeitnehmers eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet (geringfügige Beschäftigung) oder die Arbeit nur für eine begrenzte Zeit im Jahr ausgeübt wird (kurzfristige Beschäftigung).

Diese Arbeitsform ist im § 8 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) geregelt 1. Im Gesetz wird sie als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs.

Bei kurzfristiger Beschäftigung gibt es eine zeitliche Begrenzung. Eine Arbeit gilt als Minijob, wenn sie nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird. Diese Regel steht in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.

Ein Minijob in Deutschland ist eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung, bei der das monatliche Gehalt oder die Arbeitszeit eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet.

Minijobs werden oft als Nebenjob genutzt. Häufig arbeiten dort Studenten, Rentner, Menschen mit Hauptjob und Teilzeitbeschäftigte. Trotz der einfachen Regeln gelten für Minijobber die wichtigsten Arbeitnehmerrechte, zum Beispiel Mindestlohn und bezahlter Urlaub.

Maximales Gehalt beim Minijob in Deutschland

Das wichtigste Merkmal eines Minijobs ist die Einkommensgrenze. Wenn das Gehalt diese Grenze überschreitet, gilt die Arbeit nicht mehr als Minijob und es gelten die normalen Regeln für das Sozialversicherungssystem.

Seit 1. Januar 2026 beträgt das maximale Gehalt beim Minijob 603,00 Euro pro Monat 2. Diese Grenze steht in § 8 SGB IV und hängt mit dem Mindestlohn in Deutschland zusammen.

Seit 2022 wird die Einkommensgrenze beim Minijob automatisch auf Basis des Mindestlohns berechnet. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Minijobber ungefähr 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten kann. Wenn der Mindestlohn steigt, erhöht sich auch die Einkommensgrenze beim Minijob.

Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Einkommensgrenze für den Minijob – auf etwa 633,00 Euro pro Monat.

Ausnahmen und Überschreitungen der Grenze

Das monatliche Gehalt beim Minijob kann in einzelnen Monaten etwas über oder unter der Grenze liegen. Aber im gesamten Kalenderjahr darf das Gesamteinkommen nicht mehr als 7 236,00 Euro betragen. Diese Jahresgrenze entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 603,00 Euro.

In manchen Fällen, zum Beispiel bei unerwartetem Mehrbedarf im Betrieb, kann ein Minijobber vorübergehend mehr verdienen. Gesetzlich ist erlaubt, dass man höchstens zwei Monate im Jahr über der Grenze verdient. In diesen Monaten darf das Gehalt bis zum doppelten Monatslimit – also 1 206,00 Euro – betragen. Insgesamt darf das Jahreseinkommen dann maximal 8 442,00 Euro sein.

Wie viele Stunden darf man im Minijob im Jahr 2026 arbeiten?

Die erlaubte Stundenzahl beim Minijob hängt von zwei Faktoren ab: Einkommensgrenze und Stundenlohn. Im Jahr 2026 liegt die maximale Einkommensgrenze bei 603,00 Euro pro Monat, und der Mindestlohn beträgt 13,90 Euro pro Stunde.

Wenn man den Mindestlohn bekommt, kann man die maximale Stundenzahl berechnen, indem man die Einkommensgrenze durch den Stundenlohn teilt:

603,00 € / 13,90 € ≈ 43 Stunden pro Monat.

Das sind etwa 43 Stunden im Monat – ungefähr 10 Stunden pro Woche oder 1–2 Arbeitstage pro Woche (je nach Schichtdauer). Ist der Stundenlohn höher als der Mindestlohn, verringert sich die erlaubte Stundenzahl entsprechend.

Die maximale Stundenzahl im Minijob ist möglich beim Mindestlohn von 13,90 € und liegt bei etwa 43 Stunden pro Monat. Ist der Stundenlohn höher, sinkt die erlaubte Stundenzahl entsprechend.

Entwicklung der maximalen Minijob-Grenze über die Jahre

Die maximale Minijob-Gehalt in Deutschland ändert sich regelmäßig. Meistens passiert das nach einer Erhöhung des Mindestlohns oder nach Reformen am Arbeitsmarkt. Vor 2022 war die Einkommensgrenze ein fester Betrag. Seitdem gilt: Wenn der Mindestlohn steigt, steigt auch die Einkommensgrenze für Minijobs.

Tabelle 1: Minijob-Grenze nach Jahren

Jahr Mindestlohn Minijob-Grenze pro Monat
2013–2022 8,50-10,45 € 450 €
202212,00 €520 €
202412,41 €538 €
202512,82 €556 €
202613,90 €603 €

Wie man in der Tabelle sieht, steigt das maximale Gehalt beim Minijob nach und nach. Hauptgrund dafür ist der steigende Mindestlohn in Deutschland und Gesetzesänderungen.

Diagramm 1: Entwicklung der Minijob-Grenze in Deutschland nach Jahren

Steuern und Sozialabgaben beim Minijob, Brutto- und Nettogehalt

Wie viele Steuern und Sozialabgaben zahlt man beim Minijob? Eine wichtige Rolle spielt dabei, ob man bei einem Unternehmen oder in einem Privathaushalt arbeitet. Davon hängen die Regeln für Steuern und Abgaben ab – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Hier erklären wir den häufigsten Fall: Arbeit bei einem Unternehmen.

Sozialabgaben

Minijobber zahlen normalerweise keine Beiträge aus ihrem Gehalt für die meisten Sozialversicherungen. Vor allem werden keine Beiträge abgezogen für:

Aber man kann freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben (Rentenversicherung). Wenn man nicht darauf verzichtet, werden vom Gehalt 3,6 % abgezogen. Bei maximalem Minijob-Gehalt von 603,00 Euro sind das etwa 21,71 Euro monatlich für die Rente.

Einkommensteuer

Das Gehalt beim Minijob ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Meist zahlt der Arbeitgeber pauschal 2,00 % Steuer (Pauschsteuer). Diese Steuer zahlt der Arbeitgeber – sie wird normalerweise nicht vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen. Alternativ kann der Arbeitgeber auch nach den normalen Steuerklassen (Steuerklasse) abrechnen. Dann wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Ist der Minijob aber der einzige Job, kann es je nach Steuerklasse sein, dass keine Steuer gezahlt werden muss.

Brutto- und Nettogehalt

In den meisten Fällen ist das Gehalt beim Minijob fast gleich dem Betrag, den man ausgezahlt bekommt. Wenn man auf den Rentenbeitrag verzichtet und der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2,00 % zahlt, dann ist das Bruttogehalt gleich dem Nettogehalt.

Quellen und Hinweise zu den Daten

  1. Sozialgesetzbuch (SGB IV): Sozialgesetzbuch
  2. Mindestlohnerhöhung für das Jahr 2026: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5
  3. Mindestlohngesetz: Mindestlohngesetz, MiLoG
  4. Broschüre zum Minijob vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Geringfügige Beschäftigung

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