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Steuerklassen in Deutschland im Jahr 2026: Übersicht, Auswahl und Wechsel

In Deutschland bestimmen die Steuerklassen (Steuerklassen), wie viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird. Die gewählte Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber einbehält. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Steuerklassen, ihre Besonderheiten und wie man die Klasse wechseln kann.


Was sind Steuerklassen in Deutschland?

Die Steuerklassen in Deutschland (Steuerklassen, Lohnsteuerklassen) sind ein System, das zur Berechnung der Lohnsteuer verwendet wird. Sie bestimmen, wieviel Steuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird. Die Steuerklasse hängt vor allem vom Familienstand ab: ob man alleinstehend ist, verheiratet, Kinder hat oder andere Faktoren. Welche Abzüge vom Gehalt es in Deutschland noch gibt, erfahren Sie auf einer separaten Seite.

Die Steuerklasse (Steuerklasse) ist eine Kategorie, nach der die Lohnsteuer vom Gehalt berechnet wird.

Die Steuerklasse ist keine eigene Steuer und beeinflusst nicht die Höhe und die Sätze der Einkommensteuer (Einkommensteuer) für das ganze Jahr. Sie wirkt sich nur darauf aus, wieviel Geld Sie monatlich „netto“ ausgezahlt bekommen.

Die endgültige Steuersumme wird später – nach Ablauf des Jahres, meist durch die Steuererklärung – berechnet. Deshalb kann es sein, dass Personen mit unterschiedlicher Steuerklasse am Ende gleich viel Steuer zahlen, aber monatlich unterschiedlich viel netto bekommen.

Die Steuerklasse wird beim Arbeitsbeginn automatisch anhand der Daten vom Finanzamt vergeben. In manchen Fällen (zum Beispiel bei Ehepaaren) kann man sie ändern lassen.

Übersicht der Steuerklassen in Deutschland

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen, die für die Berechnung der Lohnsteuer verwendet werden. Hier finden Sie eine Liste der Steuerklassen mit einer kurzen Erklärung.

Klasse IAlleinstehende Arbeitnehmer (ledig, geschieden, verwitwet ohne besondere Bedingungen)
Klasse IIAlleinerziehende mit Kind(ern)
Klasse IIIEiner der Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung (mit höherem Einkommen)
Klasse IVBeide Ehepartner mit ungefähr gleichem Einkommen
Klasse VZweiter Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung (mit geringerem Einkommen)
Klasse VIFür den zweiten und weitere Jobs

Manchmal hört man auch von einer „Steuerklasse 0“, aber offiziell gibt es diese Klasse in Deutschland nicht. Damit sind meist Fälle gemeint, in denen keine Lohnsteuer abgezogen wird (z. B. bei Grenzgängern), aber das ist keine eigene Steuerklasse.

Im Folgenden werden die einzelnen Steuerklassen genauer erklärt.

Steuerklasse 1

Steuerklasse 1 (Steuerklasse I) gilt für Menschen, die nicht verheiratet sind und alleine leben.

Zu dieser Klasse gehören:

Das ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. In Klasse 1 gibt es keine zusätzlichen Steuervorteile für Familien, daher werden die Steuern nach dem „Grundtarif“ abgezogen. Hat eine Person ein Kind und erzieht es allein, gilt meist Steuerklasse 2, die weitere Vorteile bringt.

Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 (Steuerklasse II) ist für Alleinerziehende gedacht, die ein Kind haben und alleine den Haushalt führen. Diese Klasse gilt, wenn (1) man nicht verheiratet ist (oder getrennt lebt), (2) ein Kind im Haushalt lebt, für das Anspruch auf Kindergeld besteht und (3) das Kind alleine ohne weiteren Erwachsenen im Haushalt erzogen wird.

Der Hauptunterschied zu Klasse 1 ist der zusätzliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Dadurch wird in Klasse 2 wesentlich weniger Lohnsteuer abgezogen als in Klasse 1 bei gleichem Einkommen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Steuervorteil für Alleinerziehende. Im Jahr 2026 beträgt dieser 4 260,00 € pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich bei mehreren Kindern. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und der Elternteil zahlt weniger Einkommensteuer.

Steuerklasse 2 bringt Alleinerziehenden einen Steuervorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4 260,00 Euro pro Jahr für das erste Kind.

Zieht ein weiterer Erwachsener im Haushalt ein (zum Beispiel ein neuer Partner), kann das Recht auf diese Klasse verloren gehen.

Kombinierte Steuerklasse 3

Steuerklasse 3 (Steuerklasse III) gilt für einen Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung – normalerweise für den mit dem höheren Einkommen. Diese Klasse wird nur zusammen mit Steuerklasse 5 verwendet. Der andere Ehepartner mit geringerem Einkommen bekommt dann Klasse 5.

Klasse 3 ist sinnvoll, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere oder wenn einer gar nicht arbeitet.

Der Unterschied zwischen Klasse 3 und 4 liegt in der Verteilung des steuerfreien Grundfreibetrags (siehe Grundfreibetrag). In Klasse 4 bekommt jeder Ehepartner den normalen Freibetrag (12 348,00 € pro Person). In Klasse 3 wird dem einen Ehepartner praktisch der doppelte Freibetrag angerechnet (24 696,00 €) und beim anderen (Klasse 5) gar keiner. So zahlt der Partner mit Klasse 3 deutlich weniger Steuern – insgesamt bleibt die Steuersumme für das Paar aber gleich.

Achtung: Bei dieser Kombination (III/V) besteht oft Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, und am Jahresende kann eine Nachzahlung nötig sein.

Steuerklasse 4 (mit Faktor)

Steuerklasse 4 (Steuerklasse IV) gilt für Ehepaare, wenn beide arbeiten. Diese Klasse wird normalerweise automatisch vergeben, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. In Klasse 4 bekommt jeder den normalen Freibetrag und die Steuer wird gleichmäßig verteilt.

Tatsächlich werden beide Partner ähnlich besteuert wie Alleinstehende (wie in Klasse 1), aber mit Berücksichtigung des Familienstands. Dieser Weg gilt als neutral und ausgewogen, weil die monatlichen Abzüge näher an der tatsächlichen Steuersumme am Jahresende liegen.

Koeffizient oder Faktorverfahren (Faktorverfahren)

Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen können auch das Faktorverfahren (Klasse 4 mit Faktor) wählen. Hierbei wird die Lohnsteuer genauer aufgeteilt.

Klasse 4 mit Faktor (Faktorverfahren): Das Finanzamt berechnet einen speziellen Faktor, der die Einkommensunterschiede beider Partner berücksichtigt. Dadurch werden die monatlichen Abzüge genauer – so gibt es weniger Nachzahlungen oder Rückerstattungen am Jahresende. Dies empfiehlt sich besonders, wenn die Einkommen unterschiedlich sind, aber nicht so stark wie bei Kombination 3/5.

Kombinierte Steuerklasse 5

Steuerklasse 5 (Steuerklasse V) wird nur zusammen mit Klasse 3 bei Ehepaaren genutzt. Diese Klasse bekommt meist der Partner mit dem geringeren Einkommen, während der besserverdienende Partner Klasse 3 wählt.

Kennzeichen von Klasse 5: dort sind die Steuerabzüge besonders hoch. Denn hier wird praktisch kein Freibetrag berücksichtigt.

Partner mit Klasse 3 zahlen weniger Steuern und bekommen mehr netto, Partner mit Klasse 5 zahlen mehr Steuern und bekommen weniger netto.

Kombination III/V: Es besteht fast immer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, oft folgt eine Nachzahlung am Jahresende.

Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 (Steuerklasse VI) gilt, wenn jemand einen Zweitjob oder weitere Jobs hat. Diese Klasse wird für alle weiteren Beschäftigungen neben dem Hauptjob verwendet. Hier sind die Lohnsteuerabzüge am höchsten, denn: weder Freibeträge noch Vergünstigungen werden angerechnet.

Daher wird beim Nebenjob mit Klasse 6 deutlich mehr Lohnsteuer abgezogen als beim Hauptjob. Das heißt aber nicht, dass Sie insgesamt mehr Steuern zahlen – nach der Steuererklärung kann zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet werden.

Wie wählt man die richtige Steuerklasse?

Die Wahl der Steuerklasse hängt vor allem vom Familienstand und vom Einkommen beider Ehepartner ab. Meist wird die Steuerklasse automatisch festgelegt. Ehepaare können aber gemeinsam eine passendere Kombination wählen, um ihre monatlichen Abzüge zu optimieren.

Empfehlungen:

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge vom Gehalt, nicht aber die endgültige Steuersumme im Jahr. Wird eine ungünstige Klasse gewählt, kann es am Jahresende zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung der Steuer kommen. Die Wahl ist also eher eine Frage des monatlichen Geldflusses – nicht der tatsächlichen Steuerersparnis.

Wie kann man die Steuerklasse wechseln?

In manchen Fällen kann man in Deutschland die Steuerklasse wechseln – vor allem für Ehepaare ist das interessant, um die Abzüge zu optimieren.

Möglichkeiten zum Wechsel gibt es zum Beispiel nach Heirat oder Scheidung, wenn sich das Einkommensverhältnis geändert hat oder wenn man von Kombination 3/5 zu 4/4 mit Faktor wechseln möchte.

Dafür muss man beim Finanzamt einen Antrag stellen – meist über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten". Der Antrag kann schriftlich oder online über das System ELSTER gestellt werden. In der Regel kann man die Steuerklasse einmal pro Jahr wechseln. In besonderen Fällen (wie Änderung des Familienstands) auch öfter.

Steuerklassen beim Minijob

Bei einem Minijob gelten die normalen Steuerklassen meistens nicht. Denn das Minijob-Gehalt, bis zur Grenze von 603,00 € pro Monat im Jahr 2026, wird meist nach einem Sonderregelungssystem versteuert. Siehe dazu auch: Steuern und Sozialabgaben beim Minijob.

Besteht ein Hauptjob und zusätzlich ein Minijob, dann gilt für den Hauptjob die normale Steuerklasse; der Minijob bleibt meist pauschal versteuert und hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

Quellen und Hinweise zu den Daten

  1. Einkommensteuergesetz (§38b Steuerklassen): Einkommensteuergesetz (EStG)
  2. BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch: BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch

Autorenteam finanz-handbuch.de

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